Welchen Führerschein brauchen Sie, um ein Wohnmobil zu fahren?

Campen ist Freiheit: spontan losfahren, Abenteuer erleben, fremde Länder entdecken! Wer mit dem Wohnmobil reist, reist günstig, bequem und ist flexibel. Hotelkosten fallen keine an, und wem es am gewählten Zielort nicht gefällt, der fährt einfach weiter. Der gute Komfort ist immer dabei. Ebenso wie in Deutschland gibt es in der EU und fast allen anderen Ländern eine bestimmte Rechtslage, die klärt, welche Bedingungen zum Führen eines Wohnmobils erfüllt sein müssen.

Wer mit einem Wohnmobil reisen möchte, benötigt in Deutschland eine Fahrerlaubnis, wie zum Führen aller anderen Fahrzeuge. Die heutige Rechtslage ist für den Laien nicht leicht zu durchschauen und führt immer wieder zu vielen Fragen, welche Klasse sich als die optimalste erweist. Nach den Führerscheinreformen der vergangenen Jahre herrscht vielerorts Verwirrung darüber, welches Dokument zum Führen welcher Art von Fahrzeug berechtigt. Während es früher nicht viel darüber nachzudenken gab, müssen Führerschein-Neulinge heute gut abwägen: Die ehemals praktische Führerscheinklasse 3 ist heute in verschiedene Klassen aufgedröselt, die zum Führen ganz unterschiedlicher Fahrzeuge berechtigen. Es kann sein, dass für bestimmte Fahrzeugkonstellationen nun vier Führerscheine der Kategorie B nötig sind, für die vor 1999 allein die Klasse 3 genügte.

Der alte Führerschein vor 1999 – Klasse 3

Vor 1999 war alles einfach: Wer bis zum 31.12.1998 den Führerschein erworben hat, darf alle Fahrzeuge bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht steuern. Handelt es sich um Wohnmobil-Anhänger-Gespanne, ist ein Zuggesamtgewicht bis 18,5 t erlaubt. Zumindest, wenn der Fahrer unter 50 Jahre alt ist. Ist der Führerscheininhaber älter, reduziert sich die Erlaubnis auf Zug-Gespanne mit einem maximalen Gesamtgewicht von 12 t. Um weiterhin schwerere Gespanne bewegen zu dürfen, ist es nötig, den alten Führerschein umzutauschen. Der Inhaber dieser Fahrerlaubnis erhält einen neuen Führerschein im Scheckkartenformat mit der eingeschränkten Klasse CE79. Die Crux dieser Klasse: Alle fünf Jahre ist eine ärztliche Untersuchung mit Sehtest notwendig, um diese Fahrerlaubnis weiterhin behalten zu dürfen.

Der neue Führerschein – Klasse B

Die Führerscheinreformen 1999 und 2013 machen es nicht ganz so einfach. Für Pkw bzw. Zugfahrzeuge bis maximal 3,5 t gilt die Klasse B. Anhänger ungebremst bis 750 kg dürfen mitgeführt werden, sofern das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Erweitern lässt sich dieser Führerschein auf den B96 ohne Probleme: Damit darf der Inhaber einen ungebremsten Anhänger über 750 kg ziehen und Gespanne bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,25 t fahren. Das trifft zum Beispiel auf einen Campingbus zu, an den noch ein Wohnanhänger gehängt werden soll. Den B96 zu erwerben, ist keine große Sache. Interessenten können ihn ohne eigene Prüfung durch einige Stunden Theorie und Praxis absolvieren. Er ist relativ kostengünstig und stellt eine Erweiterung der Klasse B dar.

BE – der gängige Führerschein für den Wohnwagen

Was, wenn das zulässige Gesamtgewicht von Pkw und Wohnanhänger 4,25 t überschreiten, was in der Regel der Fall ist? Dann ist der Führerschein BE nötig. Mit dieser Klasse ist der Fahrer berechtigt, einen ungebremsten Anhänger über 750 kg bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht mit seinem Fahrzeug zu ziehen. Der Führerschein BE ist die gängige Klasse für alle Wohnwagenbesitzer.

Für alle Gewichtsangaben gilt: Auf die zulässigen Stütz-, Achs- und Anhängelasten ist zu achten!

Der Führerschein für das Reisemobil

Für Besitzer eines Wohnmobils bis 3,5 t reicht der Führerschein der Klasse B aus. Mit dem Führerschein B96 kommen Sie weiter. Dann nämlich können Sie mit dem Wohnmobil noch einen leichteren Anhänger führen, bis das Gesamtgewicht des Gespanns von 4,25 t erreicht ist. Schwieriger wird es, wenn das Reisemobil ein Gewicht über 3,5 t hat, was schnell der Fall ist. Eine solche Situation erfordert den Lkw-Führerschein Klasse C1. Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Sie Fahrzeuge bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht führen. Zusätzlich ist es erlaubt, einen Anhänger bis 750 kg anzukuppeln. Erwerbsvoraussetzungen für C1:

  • Besitz des Führerscheins Klasse B
  • Eignungsnachweis in Form einer medizinischen Untersuchung mit Sehtest
  • Erneuerung alle fünf Jahre nach ärztlicher Untersuchung mit Sehtest

Freunde richtig großer Wohnmobile, wie sie in Amerika häufig zu sehen sind, werden mit dem Führerschein C1 nicht an das Ziel ihrer Träume kommen. Diese Mobilriesen besitzen meist ein Gewicht jenseits der 7,5 t. In diesem Fall müssen Sie den Führerschein C für schwere Lkw ablegen. Diese Klasse besitzt keine Gewichtsbeschränkung nach oben mehr. Allerdings gibt es wie für den C1 Voraussetzungen, diese Fahrerlaubnis erwerben zu können:

  • Mindestalter von 21 Jahren
  • Besitz des Führerscheins Klasse B
  • Spezieller Sehtest
  • Regelmäßige Erneuerung des Führerscheins

EU-weite Regelung

Deutschland wendet seit der Führerscheinreform 1999 die einheitlich geltenden, europäischen Fahrerlaubnisklassen an. Zwar gibt es nationale Fahrerlaubnisklassen, die hierzulande gelten, doch die wichtigsten Klassen sind EU-weit geregelt und gelten im gesamten europäischen Ausland. Der Vorteil für den Verbraucher liegt darin, dass der neue Führerschein in Europa zeitlich unbefristet anerkannt ist. Der Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis ist berechtigt, alle EU-Mitgliedstatten mit diesem Dokument zu bereisen. Selbst, wenn er einen längeren Aufenthalt plant, muss er den Führerschein nicht mehr umtauschen.

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